Der Naturschutzbund Deutschland e.V. - NABU - möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine
Erde vorfinden, die lebenswert ist, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten, sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt.
Liebe Naturfreunde,
wir müssen Euch leider mitteilen, dass der gesamte Vorstand des NABU-Elbmarschen nach einem monatelangen Entscheidungsfindungsprozess sich entschlossen hat
zurückzutreten.
Es ist eine Entscheidung, die uns sehr schwer gefallen ist. Einige von uns sind seit Jahrzehnten NABU-Mitglieder.
Für uns ist das wichtigste Ziel bei unserer ehrenamtlichen Arbeit der Naturschutz -und Artenschutz.
Wir wollen die einheimische Tier -und Pflanzenwelt schützen. In Zeiten des größten Artensterbens auf der Erde, verursacht durch unsere menschlichen Vorgehensweisen,
ist Naturschutz immer wichtiger geworden.
Da wir ehrenamtlich aktiv sind, wollen wir die kostbare Zeit möglichst direkt für den Naturschutz einsetzten und uns nicht mit zunehmender
Bürokratiesierung und Informationsflut beschäftigen. Alles Weitere bitte ich Euch den Anhängen mit der konkreteren Begründung zu entnehmen.
Wir werden ab dem 01.01.2025 in einem anderen Naturschutzverband für den gesamten Kreis Pinneberg aktiv sein.
Es handelt sich um den bundesweit anerkannten Naturschutzverband Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Der NI gehören bedeutende deutsche Naturwissenschaftler an.
Wir gründen mit Wirkung zum 01.01.2025 die NI Kreis Pinneberg.
Alles Weitere bitten wir der Presse und dem hier anhängenden Text zu entnehmen zu entnehmen.
Mit herzlichen Grüßen
Petra Maruska, Helga Dilchert, Jürgen Prahl und Roland Dilchert
Mehrere Gründe haben uns zu dieser Entscheidung bewogen, die uns nicht leichtgefallen ist.
Vor ca. vier Jahren hat der NABU-Bundesvorsitzende Jörg-Andreas Krüger ohne
Rückendeckung durch Basis und Gremien gemeinsam mit führenden Politikern der Grünen ein Strategiepapier zugunsten eines
schnelleren Ausbaus der Windenergie veröffentlicht .
Nach unserer Einschätzung markiert das Papier dagegen einen wesentlichen Kurswechsel des NABU, der als eine der letzten großen
Naturschutzorganisationen bislang die Fahne desVogel- und Artenschutzes hochgehalten hat.
Dann erfolgte die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes 2022. Dadurch sind die Abstände zwischen Windrädern und Nestern,
welche gefährdete Vogelarten schützen sollten, gegenüber bisherigen Vorgaben erheblich verringert worden, mit dem Ziel, den Weg für einen schnelleren und großräumigeren Ausbau der Windenergie freizumachen. Die Liste der als besonders windkraftsensibel eingestuften
Vogelarten wurde auf 15 reduziert.
Damit werden die fachlichen Vorgaben (sog. Helgoländer Papier) der
Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten aus dem Jahr 2015, bei der die Umweltminister/innen der
Bundesländer mitwirkten, untergraben. Um viele weitere Hindernisse für einen schnellen Ausbau der Windkraftenergie und der
Photovoltaik zu ermöglichen, auch in Schutzgebieten, wurde das Bundesnaturschutzgesetz entsprechend angepasst.
Nach Meinung vieler Fachjuristen ist dies eindeutig EU-rechtswidrig.
Aufgrund dessen sind auch Beschwerdeverfahren durch Naturschutzverbände bei der EU anhängig.
Zwei Vorstandsmitglieder des NABU-Elbmarschen, die auf Bitte des örtlichen NABU Kreisvorstandes Werra- Meißner und mit
Kenntnis des S-H Landesvorsitzenden Hermann Schultz und seines Stellvertreters Hans Ewers in Nordhessen eingebunden waren, sind durch die Änderung des BNaSchtG direkt betroffen.
Sie haben zwischen 2012 und 2018 federführend vier ,und begleitend acht
Windindustriegebiete mit Unterstützung des renommierten Rechtsanwaltes Nebelsiek in einem sensiblen artenreichen Waldgebirge
in Hessen verhindert.
Nach Zerschlagung von vier Gutachten durch ehrenamtliche Arbeit musste letztendlich festgestellt werden, dass die
Windindustriegebiete naturschutzfachlich nicht genehmigungsfähig sind.
Nach der nunmehr erfolgten Gesetzesänderung mit den neuen Rahmenbedingungen, werden diese Windindustriegebiete jetzt doch
bebaut, obwohl 2018 selbst die Gutachter der Bauträger zu dem Ergebnis kamen, dass aus naturschutzfachlichen Gründen in diesem Waldgebirge keine Windindustriegebiete zulässig sind.
Fachwissenschaftler sagen, dass Windenergie im Wald nichts mit Klimaschutz zu tun hat!
Eine Energiewende, die nur gelingen soll, wenn die letzten Wälder und Kulturlandschaften zerstört werden, ist vom Ansatz her
schon falsch.
Die Erfahrung der letzten Jahre hat leider gezeigt, dass die Windkraftindustrie in keiner Weise bereit ist, Rücksicht auf
unsere Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume zu nehmen.
Sie zerstört das, was sie angeblich schützen will: Großräumige Landschaftsschutzgebiete, europäische FFH - und
Vogelschutzgebiete, Naturparke und selbst Naturschutzgebiete,
die an vielen Stellen Deutschlands bereits durch die Windkraft beeinträchtigt oder sogar zerstört sind.
Nach Feststellung des Bundesamtes für Naturschutz stehen bereits ca. ein Viertel aller Anlagen in Schutzgebieten verschiedener
Kategorien.
Klimaschutz ohne Natur -und Artenschutz macht keinen Sinn!
Natur -und Artenschutz, der Schutz der Wälder , der Wildtiere, der Lebensräume und des Klimas müssen in ökologischen
Zusammenhängen und nicht isoliert betrachtet werden.
Dazu sind viele Politiker offensichtlich aus ideologischen Gründen nicht mehr in der Lage.
Dass der NABU-Bundesvorsitzende Herr Krüger im Alleingang diese Entwicklung unterstützt hat, hinterließ bei uns eine deutliche
Narbe.
Des Weiteren bemerken wir seit ca. zwei Jahren einen vereinsinternen stetig zunehmenden bürokratischen Aufwand, den wir als
ehrenamtlicher NABU Vorstand umsetzen sollen.
Das beginnt mit einer deutlichen Vervielfachung an Mails aus dem Landes -und
Bundesverband, zunehmend mehr Vorbereitungen verschiedene Veranstaltungen, z.B. für Jahreshaupt-, Landesvertreter-,
Landesversammlungen usw…
Enttäuscht waren wir über das Vorgehen mit der Satzungsänderung. Als Vorstandsmitglieder wollten wir die Gründe für die
Satzungsänderung erfahren.
Mehrfache Anrufe durch uns bei der NABU Bundesgeschäftsstelle und beim Landesverband sind erfolglos geblieben.
Z.B. wollten wir wissen, warum es nicht ausgereicht hätte, dass die NABU-Satzung in alter und neuer Fassung auf unserer
NABU-Elbmarschen Homepage veröffentlicht werden konnte. Stattdessen wurde gefordert Papiermassen in Briefumschlägen einzutüten und kostenintensiv zu versenden.
Um diese und weitere Fragen kurzfristig fachgerecht klären zu können, riefen wir Anfang September beim Landesverband an und
baten um einen Geprächstermin beim Landesvorsitzenden und betonten die Eilbedürftigkeit. Das Gespräch ist bis heute nicht erfolgt.
Kormoran Foto: Roland Dilchert
Die Karikatur
von Jeanne Kloepfer bringt es auf den Punkt, was das Schicksalsjahr 2022 für den Naturschutz in Deutschland und
Europa kennzeichnet.
Kiebitz: Vogel des Jahres 2024
Kiebitz, Foto: Roland Dilchert
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