Katzen - eine Gefahr für Wildtiere

Liebenswerter Hausgenosse mit Jagdtrieb

Hauskatzen sind liebenswerte Begleiter des Menschen. Auf Freigängen in der Stadt werden sie aufgrund Ihres ausgeprägten Jagdtriebes jedoch zu einem Problem für heimische Wildtiere.

 

Wissenschaftler haben in den USA nachgewiesen, dass freilaufende Hauskatzen in der Stadt pro Jahr durchschnittlich 14 Wildtiere erbeuten, in ländlichen Regionen können es sogar einige hundert sein. 70 Prozent der erbeuteten Tiere sind kleine Säugetiere wie Mäuse, 20 Prozent Singvögel, der Rest sind Frösche, Molche, Eidechsen, Schmetterlinge und andere. Ähnliche Verhältnisse sind hier bei uns zu erwarten.

 

Hauskatze - Foto: Helge May

Hauskatze - Foto: Helge May


Dauerstress im Hinterhof
Dringt eine Katze in das Brutrevier eines Vogels ein, gerät dieser in Alarmstimmung. Er verlässt das Nest, warnt unablässig und stellt dabei alle anderen wichtigen Aktivitäten wie Futtersuche, Füttern des Nachwuchses, Brüten und Hudern ein. Durch die hohe Katzendichte in Städten hält dieser Zustand oft lange an und wird zum Dauerstress mit der Folge, dass Gelege auskühlen, Jungvögel geschwächt und Gelege verlassen werden. Es ist also nicht nur das Gefressen werden, sondern auch die konstante Störung, die den Wildtieren zusetzt.

 

Katzen & Vögel

Junge Bachstelze - Foto: Annegret Wiermann

Verwilderte Hauskatzen
Ein großes Problem für Wildtiere stellen auch verwilderte, herrenlose Hauskatzen dar. Sie decken ihren Nahrungsbedarf außer über menschliche Abfälle praktisch komplett durch die Jagd auf Kleintiere. Mit umfassenden Programmen zur Kastration aller verwilderten Hauskatzen, kombiniert mit einer entsprechenden Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Hauskatzen mit Freigang, würde der Bestand verwilderter Katzen deutlich abnehmen. Weit über 200 Kommunen in Deutschland (z.B. Paderborn) sind dementsprechend schon aktiv geworden. Hamburg gehört nicht dazu.

Wildtier sein in der Stadt – kein leichter Job
Einerseits müssen wilde Tiere in der Stadt mit den Gefahren durch Verkehr, Gebäude (Vogelschlag an Glasscheiben!), Lärm, Störungen und unsichere Futterquellen klar kommen, andererseits müssen sie sich zusätzlich einer Übermacht gut genährter, topfitter Hauskatzen und ihrem oft tödlichen Jagdtrieb erwehren. In der Tat kein leichter Job. Der NABU ruft deshalb alle Katzenfreunde zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Allgemeingut StadtNatur auf.

So helfen Sie unseren Wildtieren:

 

  • Kastrieren Sie auf jeden Fall Ihre Katze, bevor Sie sie in die Natur lassen!
  • Halten Sie Ihre Katze mindestens während der Brutzeit von Mitte April bis Mitte Juli, vorzugsweise aber bis Mitte August im Haus! Aus Sicht der Wildtiere wäre es am besten, Katzen sogar ganzjährig im Hause zu halten. Viele Katzenhalter verhalten sich hier schon jetzt vorbildlich.
  • Bedenken Sie, dass Glöckchen wenig helfen, da nur gesunde erwachsene Vögel dadurch gewarnt wegfliegen können, Jungvögel, Amphibien und andere Tiere aber nicht!

  • Vielen Dank für Ihr Verständnis.

3.1 MB - Download (3MB): Faltblatt Katzen - eine Gefahr für Wildtiere

 

 

 

 

 

Damit wird das Artensterben nicht gestoppt

Der Bundestag hat das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt

Ein halbes Jahr nach Vorlage des Entwurfs durch das Umweltministeriums wurde jetzt das Bundesnaturschutzgesetz erneuert. Höhlen und Stollen stehen neu in der Liste geschützter Biotope, Wallhecken und Streuobstwiesen wurden dagegen nicht aufgenommen. Die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft bleibt unangetastet.

Braunes Langohr - Foto: NABU/Christian Stein

Braunes Langohr - Foto: NABU/Christian Stein

23. Juni 2017 – Nun ist es also durch. Es war schon spät am Abend, als der Bundestag am Donnerstag in einer Mammutsitzung endlich den Punkt „Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes“ zur Abstimmung aufrief. Mit Verabschiedung der Gesetzänderung wurde eine monatelange Hängepartie beendet.

Kurz vor Weihnachten hatte das Bundesumweltministerium etwas überraschend einen ersten Gesetzesvorschlag unterbreitet, der nach Ansicht des NABU den Naturschutz in der Summe eher geschwächt als gestärkt hätte. In der Anfang Februar vom Kabinett verabschiedeten Fassung waren manche der kritischen Formulierungen verbessert, nicht zuletzt auf Druck der Umweltverbände.

 

Erfolgreiche Proteste für Nord- und Ostsee

Bei der Frage des Meeresschutzes hatten sich im Kabinett aber Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Verkehrsministerium klar durchgesetzt. Durch eine sogenannte Einvernehmensregelung hätten sie künftig in der Ausschließlichen Wirtschaftszone – das Meer bis 200 Seemeilen vor der Küste – Schutzmaßnahmen blockieren können. Die Umweltverbände haben daher in den folgenden Wochen vor und hinter den Kulissen vor allem hierzu intensiv Lobbyarbeit betrieben. Bei einer Protestaktion des NABU schickten 10.000 Meeresfreundinnen und Meeresfreunde Protestmails an die Kanzlerin, weitere 3000 Proteste gingen an Bundestagsabgeordnete. Am Ende führte dies dazu, dass die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag stellten, der die Einvernehmensregel wieder kippte. Diese Gefahr wurde also abgewendet.

 

Streuobstbwiese am Schönbuchhang - Foto: NABU/Hannes Huber

Streuobstbwiese - Foto: NABU/Hannes Huber

Insgesamt kann man als Naturschützer mit dem neuen Gesetz aber nicht zufrieden sein. Vor allem in seinem Kernbereich, dem Schutz der Biodiversität, ist das Gesetz nicht stark genug. Mit Blick auf den Artenschwund wäre es zum Beispiel wichtig gewesen, die Vorschriften zur Vernetzung bestehender Biotope zu verbessern und die Liste geschützter Biotope deutlich zu erweitern. Doch der Ausbau des Biotopnetzes wurde auf unbestimmte Zukunft vertagt. Und auf der Liste fehlen sowohl Wallhecken als auch Streuobstwiesen – und damit wahre Hotspots für den Erhalt der Artenvielfalt. Letztere etwa drohen durch kürzlich beschlossene Änderungen am Baugesetzbuch im großen Stil planiert zu werden. Immerhin wurden aber Höhlen und Stollen neu auf die Liste gesetzt, was unter anderem für den Fledermausschutz wichtig ist.

 

Ausnahmeregeln zum EU-Recht werden die Gerichte beschäftigen

Auch liefert das Gesetz noch immer keine konkreten Vorgaben für die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft. Nach wie vor sind zu viele Fragezeichen vorhanden, was die Auslegung, Umsetzung und Anwendung gesetzlicher Regelungen angeht. Dies betrifft auch das Artenschutzrecht. Hier konnten der NABU und weitere Umweltverbände zwar ebenfalls verhindern, dass die Schutzstandards zu stark aufgeweicht werden. Doch jetzt finden sich zahlreiche unbestimmte und damit wenig anwenderfreundliche Rechtsbegriffe im neuen Gesetz. So werden etwa bei den Ausnahmeregelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie offensichtliche Umsetzungsdefizite in Kauf genommen, die eine Korrektur des Europäischen Gerichtshofes erwarten lassen.

Nach Ansicht des NABU ist eine weitere Novelle des Gesetzes unbedingt notwendig. Nur dann kann Deutschland seinen selbst gesteckten Zielen zum Schutz der Artenvielfalt und seinen völker- und EU-rechtlichen Verpflichtungen gerecht werden. Und die Zeit rennt: Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2020 das Artensterben hierzulande stoppen. Bislang sieht es nicht danach aus, als würde dieses Ziel tatsächlich erreicht.

 

 

Flüssen und Auen mehr Raum geben

 

NABU und BUND zeigen Deutschland in Brüssel an

 

NABU und BUND haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU missachtet. Es soll ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet werden. Grundlage der Beschwerde ist eine bundesweite Analyse der WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.

 

Kölner Rheinwiesen - Foto: Helge May

Kölner Rheinwiesen - Foto: Helge May

 

10. August 2017 - Flüssen und Auen mehr Raum geben, sie naturnah entwickeln und die Wasserqualität verbessern, das alles steht in Deutschland bisher, wenn überhaupt, nur auf dem Papier. Dabei haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, die Wasserrahmenrichtlinie bereits im Jahr 2000 verabschiedet. „Nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland erreichen einen guten Zustand. Das ist ein Armutszeugnis nach 17 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben“, findet der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Im Vergleich belegt Deutschland nach Angaben der EU-Kommission beim Gewässerschutz nur Platz 21 von 26 Mitgliedstaaten.

In ihrer Beschwerde beanstanden NABU und BUND auch die unklaren Zuständigkeiten an Bundeswasserstraßen. Aus den Gesetzen lässt sich derzeit nicht eindeutig ableiten, ob der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen müssen. „Das Kompetenzgewirr führt dazu, dass an unseren großen Flüssen wie Rhein, Weser oder Elbe keine Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden“, kritisiert NABU-Geschäftsführer Leif Miller.

 

Datenschutzinfo
Ein Lichtblick ist das „Bundesprogramm Blaues Band“, mit dem Rechtsänderungen einhergehen sollen – allerdings erst in einigen Jahren. „Wenn die EU jetzt nicht eingreift, wird Deutschland die europäischen Gewässerschutzziele verfehlen. Nicht nur die Natur, auch die Gesellschaft bezahlt, wenn Flüsse und Auen ihre Funktion zur Nähr- und Schadstofffilterung, zum Hochwasserschutz sowie für Freizeit und Erholung nicht mehr erfüllen können“, warnt Miller.


Die EU schreibt vor, dass für jedes Gewässer genau beschrieben wird, welche Probleme vorliegen und was geplant ist, um diese zu beheben. Die bundesweite Analyse der Umweltverbände ergibt jedoch, dass diese Informationen in den deutschen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen oft unvollständig sind. Problematisch ist zudem, dass Gewässerschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Mittlerweile zweifeln sogar die Bundesländer selbst diese Umsetzungsstrategie an.

„Die Liste der von uns dargelegten Mängel ist lang und die Defizite betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb ist Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten“, erklärt Rechtsanwältin Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig), die die Umweltverbände in der Angelegenheit vertritt.

 

Kairo-Konferenz beschließt Aktionsplan gegen Vogelmord

 

Erste Vogelfangnetze in Ägypten entfernt

In manchen Ländern ist der Fang und Verkauf von Wildvögeln ein einträgliches Geschäft, dem Millionen Vögel zum Opfer fallen. Vom 12. bis 15. Juli trafen sich Regierungsvertreter der Mittelmeerländer in Kairo, um gemeinsam über Gegenmaßnahmen zu beraten.

26. Juli 2016 - Millionen Zugvögel sterben jedes Jahr auf ihrem Weg in die Überwinterungsgebiete und zurück. Sie werden illegal gejagt, in manchen Ländern ist der Fang und Verkauf von Wildvögeln ein Millionengeschäft. Vom 12. bis 15. Juli trafen sich erstmals im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) Regierungsvertreter der Mittelmeerländer auf Einladung der ägyptischen Regierung, um gemeinsam in Kairo zu beraten, wie sie die illegale Verfolgung von Zugvögeln erfolgreich bekämpfen können.

 

Staaten verabschieden Aktionsplan gegen Vogelmord

 

Die Regierungen verabschiedeten auf der Konferenz einen Arbeitsplan zur Bekämpfung der Vogelwilderei im Mittelmeerraum. Darin rufen sie alle Anrainerstaaten des Mittelmeeres auf, dem Vogelmord mit einer Null-Toleranz-Politik zu begegnen. Jedes Land soll nun einen eigenen Aktionsplan gegen den Vogelmord vorlegen, Fortschritte werden in Zukunft in einem Vogelmord-Barometer regelmäßig dargestellt, aus dem unmittelbar ersichtlich wird, wo besonders starke Anstrengungen notwendig sind.

Der Aktionsplan sieht vor, dass insbesondere das Strafniveau für Vogelwilderei auf ein angemessenes Niveau zu heben ist, und spezielle Einheiten bei Polizei und Strafverfolgung ausgebildet werden sollen. Für eine dauerhafte Lösung ist besonderes Augenmerk auf die Information und Bildung der Bevölkerung zu richten.

 

Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS)

Die Konferenz in Kairo/Ägypten ist das erste Treffen einer zu diesem Thema neu gegründeten Arbeitsgruppe im Rahmen der UN-Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS), nach ihrem Gründungsort auch Bonner Konvention genannt. Die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) hatte auf der 11. Vertragsstaatenkonferenz im November 2014 in Quito/Ecuador die Einsetzung einer „Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der illegalen Verfolgung von Vögeln im Mittelmeerraum“ beschlossen. Neben den Regierungen der Mittelmeerländer sind Regierungsvertreter aus den Herkunftsländern der Zugvögel und NGOs als Unterstützer und Beobachter eingeladen. Eine bereits seit 2013 bestehende internationale Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Vogelfangs in Ägypten tagt im Zusammenhang mit dieser Konferenz.

 

„Diese Konferenz ist ein enorm wichtiger Schritt. Während einige Länder mit hohem finanziellen Aufwand Vögel und ihre Lebensräume schützen, werden die Tiere in anderen Ländern illegal verfolgt. Besonders kritisch ist dabei der Mittelmeerraum von Südeuropa über Nordafrika bis in den Nahen Osten“, so Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, der die Konferenz begleitete.

 

Positive Nachrichten aus Malta

 

Eine positive Entwicklung konnte aus Malta berichtet werden: Dort wurden in den letzten Jahren die Strafen für den illegalen Abschuss von Vögeln und die Zahl spezialisierter Polizeikräfte drastisch erhöht und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen, wie dem NABU-Partner BirdLife Malta verbessert. Das führte zu einem starken Rückgang illegaler Abschüsse.

Ägypten ist einer der Schwerpunkte des illegalen Vogelfangs. Ein ganzer Tag der Konferenz war diesem Thema gewidmet. Das gewaltige Ausmaß des dortigen Vogelfangs wurde im Jahr 2013 in Deutschland bekannt. Ein Filmteam des Bayerischen Rundfunks hatte auf einer Strecke von über 700 Kilometern entlang der gesamten ägyptischen Mittelmeerküste – vom Gaza-Streifen im Osten bis zur libyschen Grenze im Westen – Fangnetze entdeckt. Eine Distanz so weit wie von Hamburg nach Stuttgart.

Das vom NABU unterstützte Team von NCE (BirdLife Ägypten) konnte von wichtigen Fortschritten berichten: So konnte ein Monitoring der Vogelfangnetze nicht nur bestätigen, dass fast eine ununterbrochene Reihe von Netzen die Nordküste des Landes säumt, sondern das zusätzlich viele Fallen und Netze etwas weiter im Land aufgestellt werden. Eine sozio-ökonomische Studie konnte die Hintergründe des Problems beleuchten und eine eigene Studie brachte Licht in die rechtliche Lage des Vogelfangs.

 

Ägypten: Erste Fangnetze entfernt

 

Illegaler Fang von Zugvögeln in Ägypten - Foto: Holger Schulz

Illegaler Fang von Zugvögeln in Ägypten - Foto: Holger Schulz

 

Im Frühjahr 2016 konnte NCE in Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei endllich die ersten 2500 m illegaler Netze entfernen. In der kommenden Hauptzugsaison, wird NCE sich auf die Beseitigung der Netze im Burullus-Schutzgebiet im Nildelta konzentrieren, einem der Hotspots des Vogelfangs. Dieses Pilotaktion wird wichtige Erkenntnisse zur Bekämpfung der Vogelwilderei entlang der gesamten Küste in den kommenden Jahren liefern.

2013 hatte der NABU insgesamt 115.000 Unterschriften gegen den illegalen Vogelfang gesammelt und an die ägyptische Regierung übergeben. Der NABU unterstützt intensiv die Bemühungen seiner Partnerorganisation vor Ort und des ägyptischen Umweltministeriums im Kampf gegen den massiven Vogelfang.

 

In Fallen gefangen und erschossen

 

 

Rund ums Mittelmeer werden jährlich 25 Millionen Vögel getötet

Ob erschossen, in Fallen und Schlageisen oder an Leimruten gefangen: Jahr für Jahr werden rund ums Mittelmeer Millionen Vögel illegal getötet. Eine aktuelle Zusammenstellung des NABU-Dachverbands BirdLife International geht von rund 25 Millionen Opfern aus, davon 20 Millionen Singvögel.

 

21. August 2015 - Dabei liegt das EU-Mitgliedsland Italien hinter Ägypten an zweiter Stelle der Vogelmord-Statistik. Geschätzte 5,6 Millionen Vögel jährlich müssen hier ihr Leben lassen. Während die Famagusta auf Zypern als schlimmster regionaler „Hotspot“ des Vogelmords gilt, liegt das kleine Malta in der Statistik der getöteten Vögel je Quadratkilometer vorne.

 

 

 

 

Angeschossene Turteltaube auf Malta - Foto: Birdlife Malta

Angeschossene Turteltaube auf Malta - Foto: Birdlife Malta

 

 

Vogelmord im Mittelmeerraum

  • Ägypten: 5,7 Millionen tote Vögel jährlich (741.000 bis 10,6 Millionen). Schwerpunkt Netzjagd auf Wachteln mit hunderttausendfachem „Beifang“. Auch Pirol, Neuntöter, Blässhuhn und Haussperling sind stark betroffen.
  • Italien: 5,6 Millionen (3,4 bis 7,8 Millionen). Fast die Hälfte der 348 vorkommenden Vogelarten wird in nennenswertem Umfang bejagt. An der Spitze liegen Buchfink, Singdrossel und Wiesenpieper.
  • Syrien: 3,9 Millionen (2,9 bis 4,9 Millionen). In dem vom Bürgerkrieg heimgesuchten Land wird fast flächendeckend gejagt. Besonders betroffen sind Dorn- und Mönchsgrasmücke, Feldlerche sowie Greife und Falken.
  • Libanon: 2,6 Millionen (1,7 bis 3,5 Millionen). Hier wird auf alles geschossen, was fliegt. 60 Prozent der 327 Arten sind betroffen. Zahlenmäßig am stärksten betroffen: Wachtel, Mönchsgrasmücke und Kalanderlerche.
  • Zypern: 2,3 Millionen (1,3 bis 3,2 Millionen). Das seit 1974 bestehende Fangverbot wird weitgehend ignoriert. Im Kochtopf landen vor allem Singdrossel, Zilpzalp, Mönchs- und Klappergrasmücke.
  • Griechenland: 704.000 (485.000 bis 922.000). Hauptopfer ist die Turteltaube. Stieglitz, Girlitz, Grünfink und Kurzzehenlerche werden in großer Zahl für die Käfighaltung gefangen.
  • Frankreich: 522.000 (149.000 bis 895.000). In der Grande Nation werden mehr als 100 Vogelarten illegal bejagt. Buchfink, Ortolan und Rotkehlchen leiden am stärksten.
  • Kroatien: 510.000 (166.000 bis 850.000). Hier werden vor allem Blässhühner und andere Wasservögel bejagt. Auch Steinadler sind unter den Opfern.
  • Libyen: 503.000 (325.000 bis 680.000). In Libyen gibt es keine Artenschutzregelungen. Prominentestes Jagdopfer ist die weltweit bedrohte Kragentrappe.
  • Albanien: 265.000 (206.000 bis 325.000). Illegal geschossen werden vor allem Feldlerchen und Amseln, Stieglitze werden als Käfigvögel gefangen.

Mit jährlich durchschnittlich 2,9 Millionen Vögeln ist der Buchfink die am stärksten verfolgte Art, gefolgt von Mönchgrasmücke (1,8 Millionen Vögel), Wachtel (1,6 Millionen), Singdrossel (1,2 Millionen), Kalanderlerche (900.000) und Feldlerche (700.000). Manche Singvogelarten werden so stark verfolgt, dass sich ihre Bestände inzwischen nahezu in freiem Fall befinden.

Die genannten Zahlen sind ein Vorauszug der Studie „Preliminary assessment of the scope and scale of illegal killing and taking of birds in the Mediterranean”, die in Kürze veröffentlicht wird.

 

Quelle:

http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Schleswig-Holstein/Aeltester-beringter-Seeadler-Schleswig-Holsteins-entdeckt


Zufallsfoto wird zur Sensation


Rolf Zietz aus Dithmarschen hat den ältesten beringten Seeadler aus Schleswig-Holstein fotografiert. Aus dem Schnappschuss beim Angeln auf dem Trammer See bei Plön ist so eine kleine Sensation geworden.
Von Heike Stüben
Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 18.11.2015 07:00 Uhr
Artikel aktualisiert: Mittwoch, 18.11.2015 09:02 Uhr
Ein paar Mal musste Rolf Zietz auf seinem schwankenden Boot schon auf den Auslöser drücken, bis dieses Foto vom Altvogel (li.) gelang: Experten sind begeistert.
Quelle: Rolf Zietz
Tweet
Plön. Eigentlich wollte Rolf Zietz mit seiner Kamera nur den Fischfang auf einer Angeltour im Trammer See bei Plön festhalten. Doch dann kam ihm ein Seeadlerpaar vor die Linse. Der 65-Jährige Dithmarscher drückte mehrfach auf den Auslöser – nicht ahnend, dass ihm damit eine kleine Sensation gelang.
Rolf Zietz ist an der Eider aufgewachsen. „Ornithologie und Angeln – diese Hobbys haben mich seither begleitet“, sagt der aktive Storchenschützer. Deshalb war die Freude groß, als Zietz bei einer Angeltour mit seinem Sohn auf dem Trammer See einen Seeadler entdeckte. Er saß auf einem Baum auf einer der Insel im See und beobachtete die beiden Angler aufmerksam. Dann flog ein zweiter Adler, vermutlich das Männchen, zu ihm. „Ich sah sofort, dass dieser Adler ein Alttier sein musste und wollte die Seeadler im Bild festhalten. Dazu musste ich aber im Boot aufstehen – eine ziemlich wackelige Angelegenheit.“
Zuhause war Zietz froh, dass einige Fotos überhaupt Tiefenschärfe hatten. „Weil ich selbst jedes Jahr Jungstörche beringe, habe ich natürlich die Füße genauer angesehen und mit der
Lupenfunktion am PC tatsächlich bei dem Altvogel einen blauweißen Ring entdeckt. Da wollte ich natürlich mehr über den Seeadler wissen.“ Zietz mailte die Fotos an Bernd Struwe-Juhl von der Projektgruppe Seeadlerschutz.
Es dauerte nicht lange, da kam die unerwartete Antwort: Mit dem Foto sei ihm eine Sensation gelungen. Der Vogel sei 29 Jahre alt. Noch nie sei ein so alter beringter Seeadler in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Beringt worden war das Tier übrigens von einem alten Bekannten – von Uwe Robitzky, ebenfalls ein bekannter Dithmarscher Vogelschützer. Er hatte 1986 mehrere Nestlinge mit Ringen in diese Farbkonstellation gekennzeichnet – fünf im Kreis Plön in Gottesgabe und Kletkamp und einen am Wardersee im Kreis Segeberg. Welcher davon auf dem Foto ist, ist unklar. „Auf jeden Fall ist solch ein Nachweis ein Hit und der schönste Lohn für jeden Beringer“, sagte Robitzky, „gerade weil Greifvögeln auch in Schleswig-Holstein vielfach mit Giftködern nachgestellt wird und deshalb immer wieder tote Seeadler gefunden werden.“
Seeadler können, wenn sie nicht Nachstellungen, Bleivergiftungen oder Kollisionen mit Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen zum Opfer fallen, sehr alt werden. Die ältesten Seeadler, die anhand von Mauserfedern im Brutgebiet bestimmt wurden, waren 34 und 36 Jahre alt, heißt es bei der Projektgruppe Seeadlerschutz.
Rolf Zietz hat nun eine Art Patenschaft für den alten Seeadler vom Trammer See übernommen. Jedes Jahr will er dorthin zurückkehren, um seinen Sensationsnachweis – hoffentlich noch oft – bestätigen zu können. Bei seiner Angeltour war Rolf Zietz übrigens auch noch erfolgreich. Ein weiteres Foto zeigt einen Hecht, über einen Meter lang und 18 Pfund schwer.

 

Machen Sie uns stark

Mitglied werden